Kein Schadensersatz bei Rechtsüberholen auf dem Seitenstreifen

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Das Amtsgericht Recklinghausen hatte über eine Schadensersatzklage eines Autofahrers zu befinden, der auf der Autobahn eine gestaute Fahrzeugkolonne auf dem Seitenstreifen rechts überholt hatte. Er war dabei mit einem LKW, der zur Bildung einer Rettungsgasse etwas nach rechts gefahren war, zusammengestoßen. Das Amtsgericht sah bei keinem Unfallbeteiligten eine Unabwendbarkeit des Unfalls. Bei der Abwägung der Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass die alleinige Verantwortlichkeit für den Verkehrsunfall bei dem Kläger liegt. Dieser habe gegen zwei Verkehrsregeln verstoßen, nämlich das Verbot, den Seitenstreifen zu befahren und das Verbot, rechts zu überholen. Der LKW-Fahrer habe nicht damit rechnen müssen, dass der Seitenstreifen verbotswidrig befahren wird.

(Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 13.03.14)