AG Friedberg: Poliscan Speed-Messung mit Software 1.5.5 ist unverwertbar

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Das Amtsgericht Friedberg in Hessen hat eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Meßgerät Vitronic Poliscan Speed, die mit der Gerätesoftware 1.5.5 durchgeführt wurde, als unverwertbar angesehen. Bei dieser Softwareversion handelt es sich um den Vorgänger der aktuellen Gerätesoftware 3.2.4. In seinem Urteil vom 11. August 2014 führt das Gericht aus, dass sich im Rahmen der sachverständigen Überprüfung einer Meßreihe ergeben habe, dass die aktuelle Auswertesoftware (Tuff-Viewer 3.45.1)  ca. 20% der Messungen, die mit der Gerätesoftware 3.2.4 gefertigt werden, wegen möglicher Meßfehler unterdrückt. Bei Messungen mit der älteren Gerätesoftware 1.5.5 kam es hingegen zu keinen Fallunterdrückungen. Hieraus hat das Gericht geschlossen, dass in dieser Konstellation nur bei 80% der Messungen Fehlerfreiheit angenommen werden könne. Eine solche Wahrscheinlichkeit sei nicht ausreichend, um Grundlage für die Verhängung eines Bußgeldbescheids zu sein.